Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung DSGVO betrifft jeden Unternehmer, denn jeder Unternehmer verarbeitet Kundendaten. Wer die neuen Anforderungen der DSGVO nicht korrekt umsetzt, kann abgemahnt werden. Und die Abmahnstrafen sind enorm.
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Abmahnung Facebook Like Button
Wer heutzutage keine 2 Klick Lösung für seinen Facebook Like Button auf seiner Website oder Blog hat, riskiert eine Abmahnung. Gerade hat es viele große Unternehmen wie HRS, Payback, Nivea, KIK oder CTS Eventim erwischt.
Schon allein durch die Einbindung eines Facebook Like Buttons auf der eigenen Website kann Facebook das Nutzerverhalten eines Website Besuchers analysieren und checken. Man muss nicht mal bei Facebook eingeloggt sein. Eine Warnung oder Hinweis im Impressum, oder im Rahmen der Datenschutzbestimmungen der Website im Bezug auf die Datenschutzbestimmungen von Facebook, schützt nicht vor einer Abmahnung.